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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Alles gut geregelt zu haben, dazu gehört auch die private Vorsorge. Zu dieser zählt man Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Für alle Vorsorge-Dokumente gilt: Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, denn mit den Vorsorgedokumenten treffen Sie weitreichende Entscheidungen.

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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall benötigt, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, z.B. im Fall von Demenz oder schwerer Krankheit. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie jemanden, der dann Entscheidungen für Sie trifft – und zwar in Ihrem ganz persönlichen Sinne. Die Benennung einer Vertrauensperson sowie ihre Ausstattung mit konkreten Befugnissen ist Inhalt der Vorsorgevollmacht.
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Betreuungsverfügung

Besonders dann, wenn kein Bevollmächtigter mithilfe der Vorsorgevollmacht benannt werden kann, sichert Ihnen eine Betreuungsverfügung, dass Sie Einfluss nehmen können. Sie können eine Person benennen, die – sofern sie vom Gericht als geeignet akzeptiert wird – als gesetzlicher Betreuer bestellt wird. Gericht und Betreuer haben die Aufgabe, die Angaben, die Sie in der Betreuungsverfügung gemacht haben, zu beachten. Dazu gehören u.a. Angaben dazu, wie sie betreut werden möchten, ob sie zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden wollen oder auch welche Vorlieben und Gewohnheiten Ihnen wichtig sind. Im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten unterliegt der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung.
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Patientenverfügung

Mithilfe einer Patientenverfügung trifft man Aussagen zur medizinischen Versorgung. Besonders für Angehörige und Nahestehende ist eine Patientenverfügung eine große Entscheidungshilfe. Daher sollte möglichst konkret festgelegt werden, welche Maßnahmen unter welchen Umständen von Ihnen gewünscht werden und welche nicht.
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Marco Hofmann

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