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Das Testament: Tipps zur Erstellung und Aufbewahrung

Ein Testament kann jeder errichten, der mindestens 16 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Es gibt zwei Möglichkeiten: das handschriftliche oder das notariell erstellte Testament.

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Privatschriftliches Testament

Die einfachste Variante ist das eigenhändig geschriebene Testament. Es ist in der Regel ausreichend, wenn Besitz und Familienverhältnisse überschaubar sind. Doch auch beim privatschriftlichen Testament sind Formvorschriften zu beachten, z.B. die vollständige handschriftliche Erstellung und die eigenhändige Unterschrift (Vor- und Familiennamen) mit Orts- und Datumsangabe.
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Notarielles Testament

Wenn es um komplexe Vermögenswerte und/oder Erbeinsetzungen geht oder Sie Fehler unbedingt vermeiden möchten, ist ein notarielles Testament sinnvoll. Notariell errichtete Testamente werden beim Amtsgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister erfasst. So können Sie sicher sein, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden und eröffnet wird. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
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Ehegatten-Testament

Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, können in Deutschland ein gemeinsames Testament verfassen. Bei dieser Variante ist u.a. zu entscheiden, ob Sie eine Widerrufsklausel für den länger lebenden Partner vorsehen möchten. Auch die Pflichtteilsansprüche der Kinder sind zu bedenken.
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Aufbewahrung des Testaments

Um Ihren letzten Willen umzusetzen, muss das Testament so aufbewahrt werden, dass es gefunden wird. Wir empfehlen die Hinterlegung beim Amtsgericht. Damit wird Ihr Testament automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst und Ihre Erben und Vermächtnisnehmer werden über Ihren letzten Willen garantiert informiert. Zu Hause bietet sich entweder ein Vorsorge-Ordner an, in dem Sie wichtige Dokumente, Verträge sowie weitere Informationen für Hinterbliebene vorhalten. Gut ist es, eine Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort zu informieren.
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Kontakt

Marco Hofmann

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