Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Wissen, dass alles gut geregelt ist

Wenn jemand stirbt, haben die Angehörigen nicht nur den Verlust des geliebten Menschen zu bewältigen. Sie stehen gleichzeitig vor der Aufgabe der Nachlassabwicklung. Dazu zählt alles, was der Verstorbene hinterlässt, von der Wohnungseinrichtung bis hin zum Zeitungsabonnement.

Die Kindernothilfe hat ein erfahrenes Nachlassteam, das die Abwicklung von Nachlässen übernimmt, wenn wir als Alleinerbe eingesetzt werden. Vermächtnisse für Familie, Freunde etc. können selbstverständlich dennoch im Testament ausgesprochen werden, die wir dann gern erfüllen.

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Nachlassabwicklung durch die Kindernothilfe

Setzen Sie die Kindernothilfe als Alleinerbe ein, helfen Sie benachteiligten Kindern, die dadurch Hoffnung und neue Perspektiven gewinnen können. Sie können sicher sein, dass wir Ihren Wünschen zuverlässig und mit großer Sorgfalt nachkommen.

Als Alleinerbe übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Bestattung - Mit Dank verabschieden: Wir bemühen uns, eine Bestattung so persönlich wie möglich zu gestalten. Wenn Sie selbst eigene Vorstellungen haben, ist ein Bestattungsvorsorge-Vertrag hilfreich, den Sie mit einem Bestattungsinstitut abschließen können.
  • Sichten und Auflösen des Nachlasses: Unsere Mitarbeiterinnen aus dem Nachlassteam machen sich ein Bild vom Nachlass, kommen Verpflichtungen nach und kümmern sich u.a. um Versicherungen und Verträge, die zu kündigen sind. Dann werden Wertgegenstände, Wertpapiere und Immobilien verkauft.

  • Vermächtnisse werden erfüllt: Wenn im Testament Vermächtnisse ausgesprochen wurden, werden diese von uns zügig erfüllt.

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Kontakt

Marco Hofmann

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