Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Hoffnung für Kinder in Not vererben: Oft nur ein Satz

Manchmal genügt ein einziger Satz, um seinen Nachlass oder einen Teil davon für den guten Zweck wie die Kindernothilfe einzusetzen. Dennoch empfehlen wir, im Gespräch mit uns zu klären, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen von uns auch tatsächlich umgesetzt werden können.

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Vererben oder Vermachen 

Sie können die Kindernothilfe in Ihrem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament als Erben einsetzen, tritt die Kindernothilfe als Gesamtrechtsnachfolger an Ihre Stelle. In diesem Fall übernimmt die Kindernothilfe alle Rechte und Pflichten. Wir kümmern uns dann um Haushaltsauflösung, Beerdigung oder Grabpflege ebenso wie um die Kündigung von Verträgen und die Auflösung von Konten, Verkauf von Immobilien oder anderen Wertgegenstände.
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Bei einem Vermächtnis legen Sie in Ihrem Testament fest, dass ein bestimmter Betrag, ein Gegenstand oder auch eine Immobilie aus Ihrem Nachlass an die Kindernothilfe übergehen soll. Das Nachlassgericht informiert uns nach Ihrem Tod über das Vermächtnis und teilt uns mit, an wen (z.B. Ihre Erben oder einen eingesetzten Testamentsvollstrecker) wir uns zur Erfüllung des Vermächtnisses wenden dürfen.

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Wie formuliere ich meinen letzten Willen?

Damit Ihr letzter Wille einst in die Tat umgesetzt werden kann, ist eine korrekte und juristisch einwandfreie Formulierung wichtig. Gern unterstützen wir Sie bei der konkreten Formulierung.


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Akute Not braucht freie Mittel

Ein Nachlass für Kinder in Not ist ein großer Vertrauensbeweis in die Arbeit und Verlässlichkeit der Kindernothilfe. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo Hilfe akut notwendig ist.

Wenn Sie dennoch über eine bestimmte Zweckbindung nachdenken, z.B. ein bevorzugtes Land, das Ihnen am Herzen liegt, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Denn nur dann können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihr konkreter Wunsch auch tatsächlich erfüllt werden kann.


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Soll ich meinen Nachlass besser spenden oder stiften?

Während Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden müssen und somit direkt und ohne Umwege Kindern in Not zugute kommen, ist das Stiften langfristig ausgerichtet. Gestiftetes Vermögen wird dauerhaft angelegt und nur dessen Zinserträge werden ausgeschüttet. Während Spenden also akute Not lindern, wirkt das Stiften über lange Dauer immer wieder.

Spenden gehen an den Kindernothilfe e.V.. Wenn Sie stiften möchten, ist Ihr Adressat die Kindernothilfe-Stiftung. Beide Varianten bewirken viel für Kinder in Not. Sie haben die Wahl, welche Form für Sie passend ist.
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Kontakt

Marco Hofmann

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