Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Spuren hinterlassen – Stiften durch Vererben

Stifterisches Engagement kann auch mit einem Testament beginnen. Damit hinterlassen Sie ein Erbe, das Kindern in Not weit über Ihre eigene Lebenszeit hinaus hilft.

„Ich fand die Idee, eine Stiftung zu gründen, so genial, weil viele Menschen nicht vergessen werden wollen und dafür Riesenanstrengungen unternehmen. Sie bauen Kirchen, Schlösser oder investieren viel in einen Grabstein. Ich finde, der beste Grabstein ist im Herzen von anderen Menschen und wenn du mit deiner Stiftung anderen helfen kannst, ist das besser als ein Grabstein. Denn sie ist ein ganz besonderes „Denkmal“: Es „denkt“ jemand an dich, du veränderst über deine Lebensgrenze hinaus die Welt“, sagt Norbert Blüm, ehemaliger Stiftungsratsvorsitzender der Kindernothilfe-Stiftung.

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Keine Erbschaftssteuer

Gemeinnützige Organisationen wie die Kindernothilfe-Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Der ihnen zugedachte Nachlass kommt im vollen Umfang der Hilfe für Kinder zugute.

So können Sie mit einem Testament stiften:

  • Zustiftung in die Kindernothilfe-Stiftung
  • Zustiftung in einen Themenfonds
  • Stiftungsfonds zu Lebzeiten gründen und im Testament bedenken
  • Treuhandstiftung zu Lebzeiten gründen und im Testament bedenken
  • Stifterdarlehen testamentarisch in eine Zustiftung umwidmen

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Kontakt

Portrait Friederike Elter

Frederike Elter

Telefon: 0203 7789 167
frederike.elter@kindernothilfe.de

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