Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Treuhandstiftung – Engagement leben statt verwalten

Eine Treuhandstiftung zu errichten geht schnell und unkompliziert und ist bei uns ab einem Grundstockvermögen von 50.000 Euro möglich.

Die Errichtung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung ist mit viel Aufwand und staatlichen Auflagen verbunden. Damit müssen Sie sich nicht belasten, wenn Sie eine Stiftung unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung gründen. Alle notwendigen Schritte übernehmen wir, Sie können sich ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren. Machen Sie Ihre Stiftung bekannt! Zu Anlässen wie Geburtstag, Taufe oder Jubiläum können Sie um Zustiftungen bitten.

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Treuhänderschaft – Ihr Engagement in treue Hände legen

Eine Treuhandstiftung, auch „unselbstständige“ Stiftung, wird rechtlich von einem Treuhänder vertreten. Der Stifter bestimmt den Förderzweck, überträgt das Stiftungsvermögen aber an einen Treuhänder. Das Treuhandvermögen wird separat als Sondervermögen angelegt und verwaltet. Der Treuhänder ist gesetzlich verpflichtet, das ihm anvertraute Vermögen im Sinne des vom Stifter festgelegten Stiftungszweckes zu verwalten.
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Wirksame Kontrolle – Basis für Ihr Vertrauen

Sie erhalten jährlich den Jahresabschluss Ihrer Stiftung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – vorgelegt durch eine unabhängige Steuerberatungsgesellschaft. Außerdem unterliegt die Kindernothilfe-Stiftung der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft jährlich die Buchführung und den Jahresabschluss der Kindernothilfe-Stiftung.
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In sechs Schritten zur eigenen Stiftung

So einfach errichten Sie Ihre eigene Stiftung:

  • Sie bestimmen den Förderzweck entsprechend den Satzungszielen der Kindernothilfe, den Namen Ihrer Stiftung und wie viel Vermögen Ihre Stiftung erhält (mind. 50.000 Euro).
  • Wir erstellen nach Ihren Vorgaben Treuhandvertrag und Satzung.
  • Sie unterzeichnen Treuhandvertrag und Satzung. Sie benötigen keine zusätzliche staatliche Genehmigung für die Errichtung Ihrer Stiftung.
  • Wir beantragen beim Finanzamt eine Steuernummer und die steuerliche Freistellung Ihrer Stiftung. Dadurch können Sie die steuerlichen Vorteile nutzen.
  • Wir richten ein eigenes Konto für Ihre Stiftung ein.
  • Sie übertragen das Stiftungskapital in die Treuhänderschaft der Kindernothilfe-Stiftung. Das Vermögen Ihrer Stiftung kann aus Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien bestehen.
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Die Stiftungsarbeit kann beginnen! Gerne stellen wir Ihnen geeignete Förderprojekte vor und beraten Sie bei der Auswahl. Jährlich erhalten Sie einen Bericht über die Projektarbeit und die Verwendung Ihrer Stiftungsmittel.

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Kontakt

Portrait Friederike Elter

Frederike Elter

Telefon: 0203 7789 167
frederike.elter@kindernothilfe.de

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