Ganz einfach Stifter werden – mit einer Zustiftung
Mit einer Zustiftung vergrößern Sie das Stiftungskapital der Kindernothilfe-Stiftung – und somit die Erträge, die Jahr für Jahr in Projekte der Kindernothilfe fließen.
Ihre Zustiftung hilft uns, unsere Arbeit für Not leidende Kinder dauerhaft zu verwirklichen und spontan dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Erträge aus Zustiftungen unterstützen Projekte und Arbeitsbereiche der Kindernothilfe, die dringend Finanzmittel benötigen – zum Beispiel, weil nicht genügend Spenden eingegangen sind. Auch Kinder, für die wir keine Paten finden konnten, sind auf die Erträge aus Zustiftungen angewiesen.
Machen Sie mit!
Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können.
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So werden Sie Zustifter
Sie können jederzeit und jeden beliebigen Betrag zustiften. Es genügt, wenn Sie auf einem Überweisungsträger „Zustiftung“ als Verwendungszweck angeben. Neben Geldbeträgen können Sie auch Wertpapiere, Aktien oder Immobilien zustiften.
Beachten Sie bitte, dass die Kindernothilfe-Stiftung ein eigenes Konto hat:
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE46 3506 0190 0000 2233 44
BIC: GENODED1DKD
Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Zustiftung" an. Herzlichen Dank!
Beachten Sie bitte, dass die Kindernothilfe-Stiftung ein eigenes Konto hat:
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE46 3506 0190 0000 2233 44
BIC: GENODED1DKD
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