Kontrolle und Transparenz
Vertrauen ist gut, Kontrolle aber noch sehr viel besser – das gilt vor allem, um sicherzustellen, dass alle Spenden auch für den Zweck verwendet werden, für den sie bestimmt sind. Deshalb arbeitet die Kindernothilfe mit einer umfassenden internen und externen Kontrolle. Gleiches gilt für unsere lokalen Partnerorganisationen, mit denen wir die Projekte vor Ort durchführen.
Kontrolle bei der Kindernothilfe
Durch interne Kontrollen wird sichergestellt, dass Arbeitsabläufe ordnungsgemäß ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, korrumpierendes und korruptes Verhalten vorgebeugt wird. Dazu gehört eine prozessunabhängige Überwachung, die bei der Kindernothilfe von der internen Revision wahrgenommen wird, genauso wie die Überwachung der Geschäftsführung durch das Aufsichtsgremium. Der 2007 beschlossene Diakonische Corporate Governance Kodex der Kindernothilfe beschreibt die Zusammenarbeit der Gremien sowie die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung.
2. Externe Prüfung
Das Handeln und Wirtschaften der Kindernothilfe, ihrer Partner sowie der geförderten Träger und Projekte wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft: Diese setzt eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung, eine umfassende finanzielle Berichterstattung sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses voraus, der von unabhängigen Wirtschafts-/Buchprüfern geprüft und testiert wird. Bestandteil dieser Prüfungen sind auch die internen Kontrollmechanismen. Zu jeder Zeit kann darüber hinaus auch eine Kontrolle der Mittelverwendung auf Partner-, Träger- und Projektebene stattfinden.
3. Kontrolle durch Aufgabenteilung
Die Satzung der Kindernothilfe und dazugehörige Geschäftsordnung der Kindernothilfe sehen eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Gremien der Kindernothilfe vor. Die Vereinsmitglieder wählen den Verwaltungsrat, dieser setzt den hauptamtlichen Vorstand ein, berät und kontrolliert ihn. Außerdem hat die Kindernothilfe den "Good Governance Kodex" des Diakonischen Werkes in modifizierter Form eingeführt. Dieser Kodex konkretisiert die Aufgabenverteilung. So muss der Vorstand dem Verwaltungsrat die Jahres- und Haushaltsplanung zur Zustimmung vorlegen.
Kontrolle bei den lokalen Partnern
Mit dem Projektcontrolling und der Projektbegleitung verfolgt die Kindernothilfe zwei zentrale Anliegen: Erstens muss gewährleistet sein, dass die geförderten Projekte die Lebenssituation von Kindern, ihren Familien und Gemeinden nachhaltig verbessern. Zweitens soll sichergestellt werden, dass die Projektmittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, hat die Kindernothilfe ein System mit folgenden Bausteinen entwickelt:
1. Projektantrag
Jedes neue Projekt muss einen Antrag vorlegen mit Angaben zum Träger, zu Zielen und Zielgruppen, zum Monitoring, zu den Risiken und zur Finanzierung. Alle Anträge werden geprüft: inhaltlich und fachlich durch das zuständige Auslandsreferat, finanziell durch die Controllingabteilung.
2. Vertragliche Grundlage
Grundlage der Zusammenarbeit mit Partnern und Projekten ist ein Kooperationsabkommen. In diesem Vertrag werden in einem allgemeinen Teil Rechte und Pflichten geregelt, in einem speziellen Teil Vereinbarungen über Ziele und Schwerpunktsetzung.
3. Jahresplanung
Alle Projekte und Partner müssen eine Planung vorlegen mit Zielen, Messgrößen, Vorgaben und Aktivitäten sowie einem Budget. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Projekt Gelder erhält. Ohne eine den Anforderungen entsprechende Planung werden keine Zahlungen geleistet.
4. Empfangsbestätigung
Der Zahlungseingang ist schriftlich zu bestätigen (Datum, Betrag in Euro und in Landeswährung).
5. Projektfortschrittsbericht
Projekte sollen über den Fortschritt berichten. Alle Projekte, die jährlich mehr als 75.000 Euro erhalten, müssen einen Halbjahresbericht vorlegen, der gegebenenfalls Auskunft über Abweichungen zum Plan und Budget gibt.
6. Projektbesuche
Projekte und Partner werden regelmäßig besucht. Die Kindernothilfe-Mitarbeitenden bewerten Fortschritt, Konzeption und Management eines Projekts. Sie überprüfen auch Buchhaltung, Finanzmanagement und Rechnungslegung. Um die Qualität der Arbeit zu verbessern, führen sie zudem Workshops durch.
7. Jahresbericht
Alle Projekte müssen einen jährlichen Bericht vorlegen. Er soll Auskunft über Aktivitäten und Zielerreichungen geben. Erfolge sollen genauso dargestellt werden wie Schwierigkeiten und Probleme. Er dient als Grundlage für den Projektbericht, der jährlich an alle Paten verschickt wird.
8. Jahresabschluss
Alle Projekte und Partner legen einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) vor. Er muss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft sein und einen Prüfungsbericht (mit Testat) enthalten. Alle Jahresabschlüsse werden ausgewertet. In Stichproben erfolgen umfangreiche Prüfungen. Liegt ein Jahresabschluss nicht fristgerecht vor oder entspricht er nicht dem geforderten Standard oder wurde kein uneingeschränktes Testat erteilt, werden bis zur Behebung der Defizite keine Zahlungen getätigt.
Gemeinsam wirken und lernen
Wirkung beobachten
Welche Wirkungen unsere weltweiten Projekte bei Kindern und Jugendlichen entfalten, beobachten und dokumentieren unsere Partner systematisch. Regelmäßig besprechen sie ihre Erkenntnisse dann mit uns. Diese Beobachtung wird bereits bei der Projektplanung mitbedacht. Dabei ist es uns wichtig, dass die definierten Wirkungen in Zusammenarbeit mit Vertretern der Zielgruppen, insbesondere älteren Kindern und Jugendlichen, gemeinsam erarbeitet werden. Die Wirkungen der Projekte werden regelmäßig anhand von Indikatoren gemessen und analysiert.
Projektmonitoring
Sowohl die Partner als auch die Kindernothilfe führen ein Projektmonitoring durch. Die Partner entwickeln einen Monitoring-Plan, mit dem sie systematisch neben der Umsetzung der Aktivitäten auch das Erreichen der Projektziele beobachten. Sie analysieren die Ergebnisse, diskutieren sie mit Zielgruppenvertretern und informieren die Kindernothilfe darüber. Die Kindernothilfe beobachtet die Entwicklung aller Projekte anhand der Projektberichte, die die Fortschritte beschreiben. Darüber hinaus werden alle Projekte besucht, um die gewonnenen Eindrücke persönlich mit dem Partner zu besprechen.
Evaluierungen
Bei den regelmäßigen Evaluierungen stehen für die Kindernothilfe das Lernen aus den Erfahrungen und das entsprechende Anpassen der Aktivitäten im Vordergrund. Zudem beauftragen wir strategische Evaluierungen, bei denen ganze Programmansätze systematisch untersucht werden. Maßgeblich für alle Evaluierungen ist ein Konzept, das die Kriterien der OECD und die Standards der Gesellschaft für Evaluation beinhaltet. Alle Evaluierungen werden transparent von externen unabhängigen Gutachtern durchgeführt und beinhalten die Untersuchung der erzielten Wirkungen.
Fachliche Vernetzung
Inwieweit haben tatsächlich die Aktivitäten eines Projektes zu einer Veränderung geführt - und nicht etwa andere lokale Faktoren? Das ist oft nur im intensiven Austausch und anhand spezieller Untersuchungsmethoden herauszufinden. Um diese Methoden weiterzuentwickeln, ist die Kindernothilfe Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Evaluation, wo unter anderem die Effizienz in Projektevaluationen bewertet wird.
Außerdem engagieren wir uns in der AG „Wirkungsbeobachtung“ von VENRO, in der sich die deutschen Nichtregierungsorganisationen austauschen und gemeinsame Positionen entwickeln.
In der Initiative NGO-IDEAs entwickeln wir zusammen mit anderen Organisationen Instrumente, mit denen Zielgruppen die Veränderungen, die sie erreichen möchten, selbst planen und beobachten können. Hier finden Sie mehr Informationen über NGO-IDEAs.
Meldesystem für Hinweisgebende
Das Einhalten von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben bildet neben unserer Vision und unseren programmatischen Zielen eine wesentliche Grundlage unseres Tuns und hat höchste Priorität. Hier erfahren Sie Weiteres über das Kindernothilfe-Meldesystem, sollten berechtigte und nachvollziehbare Hinweise vorliegen, dass Gesetze oder interne Regelungen innerhalb der Kindernothilfe-Strukturen missachtet werden.
Das Antikorruptionsteam der Kindernothilfe
Seit 2019 gibt es in der Kindernothilfe-Geschäftsstelle ein Antikorruptionsteam. Redakteurin Gunhild Aiyub sprach mit den zuständigen Mitarbeitern David Kowertz und Juan Fagiani sowie mit Guido Oßwald, dem Leiter unserer Finanzabteilung, über Aufgaben und Maßnahmen.
Selbstverpflichtungen der Kindernothilfe
Gute Arbeit braucht verbindliche Grundlagen, einen verlässlichen Rahmen und genaue Kontrolle. Deshalb hat die Kindernothilfe Richtlinien aufgestellt und sich auf andere, bereits bestehende Kodizes verpflichtet. Das Ziel: Die Arbeit noch transparenter, überprüfbarer und effektiver zu machen.
Vereinssatzung der Kindernothilfe
Wer: Kindernothilfe-Gremien
Seit wann: 1961, in der Fassung von 2018
Inhalt: Ausrichtung der Arbeit im In- und Ausland, Zusammensetzung und Aufgaben der Vereins-Organe
Wer: Kindernothilfe
Seit wann: 2013
Inhalt: Organisationsweites System, um Kinder in der weltweiten Arbeit der Kindernothilfe vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen - mit Präventivmaßnahmen wie Verhaltensregeln für verschiedene Personengruppen, Kommunikations- und Personalstandards, sowie Standards zur Schulung von Partnerorganisationen.
Anti-Korruptions-Kodex der Kindernothilfe
Wer: Kindernothilfe
Seit wann: 2008, aktualisiert 2019
Inhalt: Verhaltens- und Integritäts-Kodex: verpflichtet alle Mitarbeiter, integer, verantwortungsbewusst, gesetzeskonform sowie nach hohen ethischen und moralischen Werten zu handeln; soll Korruption vorbeugen und bekämpfen; Kindernothilfe-Mitarbeiter müssen jegliche Korruptionshandlung, bei denen sie Zeuge oder Opfer sind, anzeigen; Einrichtung einer Ombudsstelle.
Diakonischer Corporate-Governance-Kodex
Wer: Kindernothilfe
Seit wann: seit 2007, Fassung von 2018
Inhalt: Ziel ist ein effizientes, verbindlich geregeltes Zusammenspiel auf allen Ebenen der Kindernothilfe. Konkrete Inhalte: Transparenz und Offenheit in der Kommunikation; klare Kompetenzabgrenzungen zwischen Aufsichtsgremien und dem Vorstand; Festlegung der Aufgaben der Vereinsorgane, der Referate und des Vorstands; Kontrolle der Arbeit
VENRO-Kodex "Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit" (Download bei venro.org)
Wer: Kindernothilfe und Mitglieder des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)
Seit wann: 1998
Inhalt: Professionelle und ethische Standards in der Kommunikation mit Presse und Spendern; transparente, effiziente und verantwortliche Mittelverwendung; Verbot, Spenderadressen zu vermieten, zu verkaufen oder zu tauschen; Die Kindernothilfe stellt Not leidende Menschen weder in Texten noch auf Fotos entwürdigend dar, bietet Patenkinder nicht katalog-ähnlich an und nötigt Menschen nicht mit extremen Formulierungen zum Spenden.
VENRO-Verhaltenskodex (Download bei venro.org)
Wer: Kindernothilfe und Mitglieder des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)
Seit wann: seit 2008
Inhalt: Einheitliche Standards, stärkere Kontrolle und nachweisbare Professionalität; größtmögliche Transparenz; allgemeingültige Standards für Hilfsorganisationen setzen; Stärkung unabhängiger Kontrollinstanzen wie das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
VENRO-Kodex "Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe" (Download bei venro.org)
Wer: Kindernothilfe und Mitglieder des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO)
Seit wann: 2009
Inhalt: verpflichtet alle Mitglieder, Kinder unter anderem vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung zu schützen; ein Umfeld zu schaffen, in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird; Kinder bei sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen; die eigene Organisation/die eigenen Partner für das Thema zu sensibilisieren; im Rahmen der eigenen Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Kindeswürde gewahrt bleibt
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wer: Kindernothilfe und VENRO-Mitglieder, Transparency Deutschland e. V., Bundesverband deutscher Stiftungen, DZI, Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Spendenrat, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft
Seit wann: 2010
Inhalt: 10 grundlegende Informationen, die jede zivilgesellschaftliche Organisation auf ihrer Website veröffentlichen sollte - darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Informationen über die Kindernothilfe gemäß des Transparenz-Standards der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ finden Sie hier.
Wer: 29 internationale Organisationen, unterstützt von mittlerweile 139 Organisationen aus dem globalen Süden
Seit wann: 2016
Inhalt: Die Rolle der so genannten „Süd-NRO“ – Nichtregierungsorganisationen, die ihren Hauptsitz in einem Land des globalen Südens (außerhalb eines OECD-Landes) haben – soll gestärkt werden.
Lobbyregistergesetz
Das Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten ist und zielt darauf ab, die Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung transparenter zu gestalten. Es verpflichtet jede natürliche oder juristische Person (z.B. Unternehmen, Verbände, Organisationen), die eine Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ausübt, sich im Lobbyregister des Deutschen Bundestages zu registrieren und eine Reihe von Angaben zu machen. Das Gesetz betrifft auch die Kindernothilfe, da wir uns seit langem auf politischer Ebene mit anwaltschaftlicher Arbeit („Advocacy“) für Kinder und ihre Rechte stark machen. Nach Paragraph 3, Absatz 1, Nr. 7 des Lobbyregistergesetzes werden jedoch ab einer Spendenhöhe von mehr als 20.000 Euro in einem Kalenderjahr auch Angaben zu Spenden und Zuwendungen gefordert – dies würde die Veröffentlichung der Namen und Wohnorte einer Vielzahl von Spender:innen bedeuten.
Die gute Nachricht ist: Bei der Kindernothilfe sind Ihre Daten sicher – denn wir haben, gemeinsam mit anderen gemeinnützigen Organisationen, die Herausgabe der Daten von Spender:innen verweigert. Die Kindernothilfe wird keinerlei Daten ihrer Fördernden veröffentlichen! Zudem setzt sich die Kindernothilfe derzeit in Abstimmung mit anderen betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen für eine Gesetzesänderung ein, die die wünschenswerten Transparenzanforderungen des Lobbyregistergesetzes berücksichtigt, gleichzeitig aber den Schutz der Daten von Spender:innen gewährleistet.
Möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Unsere Stellungnahme zum Lobbyregistergesetz finden Sie hier: Download Stellungnahme zum Lobbyregistergesetz
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