Die Kindernothilfe-Stiftung durch das Stiften unterstützen
Viele hilfsbereite Menschen unterstützen uns bereits durch Zustiftungen. Die Resonanz ist groß, auch weil sie bei der Kindernothilfe-Stiftung die Wahl aus verschiedenen Stiftungsmöglichkeiten haben, die sich zum Teil deutlich unterscheiden. Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Optionen jeweils kurz vorstellen und einen Überblick geben. Vielleicht entdecken Sie für sich genau die Art zu stiften, die Ihnen am meisten zusagt. Unabhängig davon, ob Sie uns durch eine Zustiftung unterstützen oder selbst einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung gründen: Eine Stiftung versteht sich als planbare Hilfe, da sie kontinuierlich arbeitet. Während Spenden verbraucht werden, generiert eine Stiftung ihre Gelder von alleine. Das hängt mit dem Vermögensstock und dem Kapital zusammen. Tätigen Sie eine Zustiftung, fließt das Geld in das Kapital. Ähnlich wie bei einem Sparkonto erwirtschaften die Zinsen Erträge. Dieses Geld wird dann für Entwicklungsprojekte verwendet. Je mehr Geld sich also im Vermögensstock befindet, desto größer fallen die Erträge aus. Daher hilft uns jede Zustiftung bei der Beibehaltung und Verwirklichung der Projektarbeit.
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Jederzeit eine Zustiftung tätigen
Eine Zustiftung an uns ist jederzeit möglich und Sie legen den Betrag nach Wahl fest. Es reicht, wenn Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck „Zustiftung” angeben. Jede Zustiftung vergrößert das Kapital und hilft dann dabei, höhere Erträge zu erzielen.
Dabei konzentrieren wir uns darauf, dass die Erträge aus Zustiftungen genau den Projekten und Arbeitsbereichen der Kindernothilfe zugutekommen, die dringend Finanzmittel benötigen. Denn finanzielle Engpässe können durch das Ausbleiben von Spenden entstehen. Zustiftungen geben uns daher auch Flexibilität. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Unterseite zum Thema Zustiftung.
Dabei konzentrieren wir uns darauf, dass die Erträge aus Zustiftungen genau den Projekten und Arbeitsbereichen der Kindernothilfe zugutekommen, die dringend Finanzmittel benötigen. Denn finanzielle Engpässe können durch das Ausbleiben von Spenden entstehen. Zustiftungen geben uns daher auch Flexibilität. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Unterseite zum Thema Zustiftung.
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Stiften für einen bestimmten Zweck: Die Themenfonds
In armen Regionen mangelt es an vielem und Kinder in Not können auf vielfältige Weise unterstützt werden. Genau das ist der Ansatzpunkt der fünf spezifischen Themenfonds der Kindernothilfe-Stiftung. Ihre Schwerpunkte liegen bei der Nothilfe, der Mädchen- und Frauenförderung, der Bildung, Kindern in besonders schweren Lebenslagen und dem Umweltschutz. Wenn Sie in das Kapital eines jeweiligen Themenfonds zustiften, wird der Ertrag für diesen Zweck verwendet. Genau wie bei einer unspezifischen Zustiftung haben Sie die freie Wahl über die Höhe des Stiftungsbetrages. Ihnen liegt Bildung oder der Umweltschutz besonders am Herzen? Dann ermöglichen die beiden jeweiligen Themenfonds zum Beispiel den Erhalt des Schulbetriebes in armen Gegenden oder schaffen Möglichkeiten für einen sauberen Trinkwasserzugang. Für weitere Informationen nutzen Sie gerne unsere Unterseite zu den Themenfonds.
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Stiften ohne Risiko: Das Stifterdarlehen
Bei einem Stifterdarlehen leihen Sie der Kindernothilfe-Stiftung einen Betrag von mindestens 10.000 Euro, um ausreichend Erträge zu generieren. Je höher der Ertrag, desto mehr Gelder können für die Finanzierung und Aufrechterhaltung der Entwicklungsprojekte verwendet werden. Da Sie uns beim Stifterdarlehen das Kapital leihen, haben Sie eine Geld-zurück-Garantie. Benötigen Sie das Geld, erhalten Sie nach der Kündigung den vollen Betrag zurück. Weitere Informationen zum Stifterdarlehen bekommen Sie auf der entsprechenden Unterseite.
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Hilfe, die Ihren Namen trägt: Der Stiftungsfonds
Bei der Gründung eines Stiftungsfonds entscheiden Sie, welchen Namen er tragen soll und welchem gemeinnützigen Zweck gedient wird. Von der Idee bis zur Umsetzung beraten wir Sie vollumfänglich und kümmern uns um alle Formalitäten. Die Voraussetzung für einen Stiftungsfonds ist ein Betrag von mindestens 10.000 Euro. Je weiter das Kapital anwächst, desto größer wird die Wirkung des Fonds. Informieren Sie daher gerne Ihre Freunde und Bekannte über den guten Zweck. Mehr erfahren Sie auf der Unterseite des Stiftungsfonds.
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Eine eigene Stiftung gründen: Die Treuhandstiftung
Ab einem Betrag von 50.000 Euro können Sie unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung eine Treuhandstiftung gründen. Entsprechend der Satzungsziele der Kindernothilfe legen Sie den Förderzweck fest und geben Ihrer Treuhandstiftung einen Namen. Um sämtliche Formalitäten kümmern wir uns. Ebenso fungieren wir bei Ihrer Treuhandstiftung als Treuhänder und sind dazu verpflichtet, Ihnen sowohl Auskunft über die Jahresbilanz zu geben als auch stets im Sinne des festgelegten Stiftungszwecks zu handeln. Auch bei einer Treuhandstiftung lohnt es sich immer, Familie, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen zu informieren. Aus erster Hand zu erfahren, was Ihre Treuhandstiftung auf die Beine stellt, ist eine große Motivation, diese Arbeit zu unterstützen. Auf unserer Unterseite zur Treuhandstiftung erfahren Sie mehr.
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Eine Stiftung auf Zeit: Die Verbrauchsstiftung
Unter den Stiftungsarten geht die Verbrauchsstiftung einen Zwischenweg und hat den Charakter eines Bindegliedes zwischen einer klassischen Stiftungsform und einer Spende. Denn bei einer Verbrauchsstiftung wird im Gegensatz zu einer Treuhandstiftung oder einem Stiftungsfonds das Stiftungsvermögen aufgebraucht. Durch die Verwendung des gesamten Kapitals ist die Verbrauchsstiftung von der Art ähnlich zum Verbrauch von Spenden, die ebenfalls komplett verwendet werden. Jedoch ist eine Verbrauchsstiftung auf mindestens zehn Jahre ausgelegt. Liegt das Kapital zum Beispiel bei 10.000 Euro, können jedes Jahr 1000 Euro plus die erwirtschafteten Erträge für den Stiftungszweck eingeplant werden. Weitere Informationen zur Verbrauchsstiftung bietet unsere Unterseite.
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Häufig gestellte Fragen zu den Stiftungsmöglichkeiten der Kindernothilfe-Stiftung
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, in die der Stifter Kapital für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck einzahlt.
Welche Stiftungsmöglichkeiten bietet die Kindernothilfe-Stiftung?
- Einfache Zustiftung: Ein frei wählbarer Betrag wird an die Kindernothilfe-Stiftung gestiftet. Sie entscheidet nach eigenem Ermessen, in welchem Stiftungskapital und zu welchem Zweck er verwendet wird.
- Zustiftung in einen Themenfonds: Entscheiden Sie sich, in welchem der fünf Themenfonds der Kindernothilfe-Stiftung Ihre Unterstützung zum Einsatz kommt. Mit den Bereichen Mädchen- und Frauenförderung, Bildung, Kinder in besonders schweren Lebenslagen, Nothilfe und Umweltschutz decken die Themenfonds verschiedene Schwerpunkte ab. Der Stiftungsbetrag ist frei wählbar.
- Stifterdarlehen: Ab 10.000 Euro kann der Auftrag eines Stifterdarlehens erteilt werden. Das hohe Kapital generiert höhere Erträge, die dem Förderzweck zugutekommen. Da es sich um ein Darlehen handelt, können Sie Ihr Kapital nach Kündigung des Vertrages in vollem Umfang zurückerhalten.
- Stiftungsfonds: Ab einem Mindestkapital von 10.000 Euro können Sie einen eigenen Stiftungsfonds gründen. Sie bestimmen den Namen und den gemeinnützigen Zweck, den Sie unterstützen möchten.
- Treuhandstiftung: Sie können eine eigene Stiftung ganz ohne Verwaltungsaufwand gründen, indem die Kindernothilfe-Stiftung als Treuhänder fungiert. Sie legen den Namen und den Stiftungszweck fest und erhalten Einsicht in die Jahresbilanz.
- Verbrauchsstiftung: Diese Stiftungsart auf Zeit ist auf mindestens zehn Jahre ausgelegt. Anders als bei den anderen Stiftungsformen werden nicht nur die Erträge aus dem Kapital für den Stiftungszweck verwendet, sondern auch das Kapital selbst.
Wie gründet man eine Stiftung?
Wenn Sie den Plan gefasst haben, eine eigene Stiftung zu gründen, dann sind wir bei der Kindernothilfe-Stiftung der erste Ansprechpartner. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und erörtern, welche Stiftungsart für Sie am geeignetsten ist. Die nächsten Schritte sind die Festlegung des Stiftungszwecks und die Namensgebung Ihrer Stiftung. So haben sich viele Stiftungsgründer dafür entschieden, mit dem Namen einen besonderen Menschen zu ehren und ihm zu gedenken. Um den verwaltungstechnischen Aufwand kümmern wir uns, sodass Sie sich ganz auf Ihre Stiftung konzentrieren können.